Antrag von SEWAN vom 19. Juli 2022 auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 24. Mai 2022 über die Nichteinhaltung durch SEWAN von Artikel 116/1, § 1, des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation und des Ministerialerlasses vom 15. Januar 2019 zur Erstellung des Registers gemäß Artikel 116/1, § 1, des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation.
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