Bei der letzten Spektrumversteigerung 2022 wurde unter anderem Spektrum im Frequenzband 694-790 MHz, dem sogenannten „700-MHz-Band“, versteigert.
Die Bedingungen für den Erwerb und die Ausübung der im diesen Band den Mobilfunkbetreibern zugeteilten Nutzungsrechte werden im Königlichen Erlass vom 28. November 2021 über Funkzugang im 700-MHz-Frequenzband bestimmt.
Die Mobilfunkbetreiber, die Spektrum im 700-MHz-Frequenzband erwerben, werden unter anderem verpflichtet, das nationale PPDR-Roaming für ASTRID zur Unterstützung der Kommunikation der Hilfs- und Sicherheitsdienste anzubieten.
In dieser Hinsicht wird im Königlichen Erlass dem BIPT den Auftrag zugeteilt, den Preis, den ein öffentlicher Mobilfunkbetreiber ASTRID für den Sprach-, Nachrichten- und Datenverbrauch zugunsten der Hilfs- und Sicherheitsdienste anrechnen darf, zu bestimmen.
Dieser Beschlussentwurf bestimmt die Berechnungsmethode für diesen Preis, bestimmt welche Kosten für die Preisbestimmung berücksichtigt werden dürfen und legt letztendlich die Gebühren, die die Betreiber ASTRID anrechnen dürfen, fest.
Stellungnahmen zu dieser Konsultation müssen spätestens am 22. Mai 2026 eingereicht werden, gemäß den auf der ersten Seite des beigefügten Dokuments beschriebenen Modalitäten.
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