Mit diesem Urteil wird die Rücknahme durch Citymesh SA der am 28. August 2020 eingereichten Anfechtung des Schreibens des BIPT vom 26. Juni 2020 über die Ausweitung der Nutzungsrechte von Citymesh im Frequenzband 3,5 GHz auf alle Gemeinden auf belgischem Hoheitsgebiet beurkundet.
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