Brüssel, den 28. Juni 2021 - Die Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) veröffentlicht heute die neuen Einmalgebühren für den Zugang zu den Netzen der Kabelnetzbetreiber. Dabei handelt es sich um Tarife, die ein alternativer Betreiber zusätzlich zu den monatlichen Gebühren einmalig an den Kabelnetzbetreiber für die Aktivierung und Installation von (Neu-)Kunden, Reparaturen oder das Hinzufügen eines (eigenen) digitalen Fernsehsenders zahlen muss. Diese neuen Tarife ersetzen die im Jahr 2018 festgelegten Zwischentarife.
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