Diese Entscheidung der KRK (Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation) vom 24. Juni 2021 betrifft die Analyse der Einmalentgelte („One-Time-Fees“) und des monatlichen Mietentgelts „SLA Pro Repair“ der Standardangebote der Kabelnetzbetreiber für Zugang zum Fernsehangebot im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt und für Zugang zum Breitbandangebot. Diese Entscheidung ist eine Durchführungsmaßnahme der KRK-Entscheidung vom 29. Juni 2018 über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte in Bezug auf den Teil, der in die Zuständigkeit des BIPT fällt.
In dieser Entscheidung überarbeitet und aktualisiert die KRK die Tarife, die den alternativen Betreibern für den Zugang zum Netz der Kabelnetzbetreiber (Brutélé, Voo NV und Telenet) angerechnet werden. Es handelt sich unter anderem, um die einmaligen Tarife bezüglich der Aktivierung oder der Migration einer Leitung, die Garantien in Bezug auf die Reparatur („SLA Pro Repair“), sowie die Tarife für den Zusatz eines eigenen digitalen Fernsehsenders.