Eine Analyse zeigt, dass die Betreiber den Beschluss vom 28. März 2013 recht gut einhalten, dass aber die Kenntnisse und die Zugänglichkeit der Informationen unzureichend sind: Die meisten Websites berücksichtigen die Anforderungen der Lesesoftware nicht ausreichend, die bereitgestellte Hörunterstützung ist nicht zufriedenstellend, der Inhalt und das Layout der Website für Menschen mit Behinderungen sind zu komplex, um zugänglich zu sein, usw.
Dieses Dokument ist nicht in Ihrer Sprache verfügbar. Sie können es jedoch in der folgenden Sprache einsehen: (FR, NL)
- FR: Dokument herunterladen "Communication du 4 novembre 2014 concernant le contrôle de la fourniture d'informations aux personnes handicapées par les opérateurs"
- NL: Dokument herunterladen "Mededeling van 4 november 2014 met betrekking tot de controle over de informatieverstrekking door operatoren aan personen met een handicap"