Bpost übermittelt dem BIPT jährlich die Ergebnisse der Messsysteme der Verpflichtungen aus dem 7. Verwaltungsvertrag.

Das BIPT nimmt die bpost-Ergebnisse für 2023 zur Kenntnis.

Auf der Grundlage der von bpost übermittelten Informationen schlussfolgert das BIPT, dass bpost die Auswahl der Verpflichtungen aus dem 7. Verwaltungsvertrag erfüllt hat.

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