Der Beschluss des Rates des BIPT vom 14. Dezember 2021 über die Kontrolle der Versandfristen für das Jahr 2020 umfasst die vorrangigen Einzelstück-Inlandsbriefsendungen, die nicht-vorrangigen Einzelstück-Inlandsbriefsendungen, die Einzelstück-Inlandseinschreiben, die Einzelstück-Inlandspostpakete und die eingehenden grenzüberschreitenden Einzelstück-Vorrangsendungen.
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