Dieser Beschluss betrifft die Analyse der Märkte für den entbündelten Großkundenzugang und für den Bitstromzugang auf der Großkundenebene (Bitstream). Er kommt zu dem Schluss, dass Belgacom auf diesen Märkten über eine beträchtliche Marktmacht verfügt und erlegt ihn daher eine Reihe von Verpflichtungen auf.
Am 12. November 2008 war dieser Beschluss Gegenstand eines Addendums, das bestimmte Entwicklungen im Netz von Belgacom berücksichtigte (Ausstieg aus dem ATM-Netz, Einführung der VDSL2-Technologie, Schließung der Ortsvermittlungsstellen).
Nach einer Rechtsbeschwerde von Belgacom, wurde der Beschluss am 12. Mai 2009 teilweise aufgehoben durch ein Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts.
Um diese teilweise Aufhebung zu beheben, verabschiedete das BIPT am 2. September 2009 einen Berichtigungsbeschluss. Belgacom reichte eine Nichtigkeitsklage gegen diesen Beschluss ein, die daraufhin zurückgezogen wurde.