Senden Sie eine E-Mail an examen@bipt.be mit Ihrem Namen und Vornamen, Ihrer Postanschrift (Adresse), Ihrer Telefonnummer und einer Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises sowie einem Foto im Format der Identitätskarte (mit weißem Hintergrund).
Für das Jahr 2025 beträgt die Anmeldegebühr 38,79 Euro und wird nicht erstattet. Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren einmalig auf einen späteren Termin übertragen werden.
Für die SRC-Prüfung, fügen Sie bitte auch einen SRC-Ausbildungsnachweis von einem anerkannten Ausbildungszentrum bei. Achtung, dieser ist nur ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Frist wird der Nachweis nicht mehr akzeptiert.
Unser Dienst wird mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihnen Prüfungsdaten vorzuschlagen. Nach der Registrierung Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, in der Ihnen die Zahlung und andere Informationen mitgeteilt werden.
Anmeldungen sind bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin möglich, sofern noch Plätze frei sind.
Sie können dieses Formular (Link zum PDF-Formular) verwenden. Für jeden Antrag auf eine Stationsgenehmigung (einschließlich einer festen, mobilen und tragbaren Station) beträgt die Anmeldegebühr 62,06 €, außer für eine Station ohne Betreiber, für die sie 124,13 € beträgt. Außerdem wird eine Jahresgebühr von 62,06 € für jeden Stationstyp geschuldet. Es ist möglich, eine zusätzliche Stationsgenehmigung zum gleichen Tarif zu beantragen.
Mit Ausnahme des Automatic Packet Reporting System (APRS) kann sich der Antrag nicht auf eine Amateurfunkstation ohne Betreiber beziehen, die aus einer festen Station besteht, die ein empfangenes Signal weiterleitet oder ein Signal kontinuierlich sendet, ohne dass ein Nutzer physisch anwesend ist.
Wenn Sie ein Zeugnis der Klasse A besitzen, können Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptrufzeichen ein (einzelnes) kurzes Rufzeichen über dieses Formular erhalten.
Die zusätzlichen Rufzeichen OO bis OT im Format OOxA, wobei x=0 bis 9 und A= A bis Z, können angefordert werden.
Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (62,06€) sowie eine Jahresgebühr (62,06€) geschuldet.
Der Funkamateur kann sein Rufzeichen nach folgenden Regeln wählen:
Ein Formular steht zu Ihrer Verfügung. Das Sprechfunkzeugnis ist 5 Jahre gültig und ist kostenpflichtig: in 2025, beträgt der Preis 31,03€.
Ja, das ist möglich. Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Luftfahrtgenehmigung ist kostenpflichtig: 23,07 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Achtung: Sie dürfen diese Genehmigung nicht am Boden benutzen. Sie müssen immer das Rufzeichen des Luftfahrzeugs benutzen, in dem sich das tragbare Funkgerät befindet. Ihr Funkgerät muss das Akronym CE tragen und von der EU-Konformitätsbescheinigung begleitet sein. Es muss auch auf 8,33 kHz funktionieren.
Die Anmeldung erfolgt über ein GMDSS-Prüfungszentrum.
Die praktische Prüfung erfolgt mit dem Gerät, das der Kandidat während seiner Ausbildung benutzt hat.
Die Anmeldegebühren betragen 85,34 Euro und werden nicht erstattet.
Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren auf einen späteren Termin übertragen werden.
Zum Bestehen sind 50% der Punkte in jedem Fachgebiet und 60% insgesamt erforderlich. Für den praktischen Teil wird keine Befreiung gewährt.
Im Wiederholungsfall wird eine Prüfungsfreistellung nur für die theoretischen Teile gewährt, bei denen der Kandidat 70% oder mehr erhalten hat, und wenn der Kandidat dies innerhalb eines Jahres nach der ursprünglichen Prüfung tut.
Im Falle einer Wiederholungsprüfung muss der praktische Teil immer wiederholt werden.
Der Zugang zum Prüfungslokal erfolgt nur gegen Vorlage Ihres Personalausweises.
Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Genehmigung ist kostenpflichtig: 23,07 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Luftfahrzeug bei der DGTA eingetragen sein muss.
Dies wird in der Tabelle des Amateurfunk-Frequenzplans beschrieben, die das Ergebnis eines Beschlusses des Rates ist.