Der Märktehof hat beschlossen, das Verfahren auszusetzen, in Erwartung einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über den Rechtsbehelf von Telenet wegen angeblicher Nichteinhaltung der Verfahrensregeln durch die Europäische Kommission und zur Antrag auf Nichtigerklärung der Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. Mai 2018 zur Genehmigung der KRK-Entscheidung, die Ihn auferlegt, seine Breitband- und Rundfunknetze für konkurrierende Betreiber zu öffnen.

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