Urteil des Märktehofs vom 12. Juni 2019 zur Nichtigkeitserklärung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 7. Dezember 2018 über den Endkundenmarkt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten und den Großhandelsmarkt für die Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten
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