Mit diesem Urteil verwirft der Gerichtshof alle Rechtsmittel gegen den Beschluss vom 27. April 2017, der Brutélé eine administrative Geldbuße für die Nichteinhaltung des Detaillierungsgrads der Einzelgebührenerfassung auferlegt, außer einem: weil der Gerichtshof meint, das BIPT hätte den betreffenden Verstoß als „leichter Schwere“ statt „mittlerer Schwere“ bezeichnen müssen (denn die Ziele der nicht verletzten Regulierung wurden über andere Kanäle erreicht), senkt der Gerichtshof den Betrag der administrativen Geldbuße von € 40.000 auf € 10.000.
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