Die dritte europäische Postrichtlinie (2008/6/EG) gibt die Vorschriften, die EU-Länder für die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste in der EU haben einführen müssen.

Artikel 5 dieser Postrichtlinie sieht vor, dass die Bereitstellung des Universaldienstes sich „entsprechend den technischen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten sowie gemäß den Bedürfnissen der Nutzer“ weiterentwickelt.

Das BIPT beurteilt diese Bedürfnisse der Nutzer regelmäßig aufgrund von Verbraucherstudien.

In seiner letzten Studie befolgte das BIPT eine integrierte Mixed-Method-Arbeitsweise der qualitativen und quantitativen Teile der Studie, um so ein optimales Gesamtbild der Verbraucherperspektive zu bekommen.

Dieses Gesamtbild musste es dem BIPT ermöglichen, sich eine Übersicht über etwaige geänderte Bedürfnisse der Nutzer und bestimmte Tendenzen aus 

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