Um das Privatkunden- und Kleinbetrieb-Segment zu bedienen, benutzen alternative Betreiber Angebote, die dem Produktmarkt für zentralen Vorleistungs-Breitbandzugang (Bitstream xDSL, Bitstream Fiber PON und Kabelnetz-Zugang) zugehören, die von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht (im Folgenden: „BMM-Betreibern“) angeboten werden.

In der KRK-Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte ist den BMM-Betreibern (Proximus, Telenet und VOO) ein Verbot, Kosten-Preis-Schere zu praktizieren, auferlegt worden. Verdrängungspreise oder eine Kosten-Preis-Schere liegen vor, wenn die Marge zwischen allen zutreffenden Einnahmen und den Vorleistungskosten nicht ausreicht, um die eigenen Netzkosten und Endkundenkosten, einschließlich eines angemessenen Kapitalertrags, zu decken. Eine Kosten-Preis-Schere kann den Wettbewerb ernsthaft beeinträchtigen, wodurch letztendlich die Wahlmöglichkeiten der Endkunden in Gefahr geraten.

In dieser Mitteilung wird über die Ergebnisse der rezentesten Kosten-Preis-Schere-Tests berichtet. Diese wurden im zweiten und dritten Vierteljahr 2023 in Zusammenarbeit mit den BMM-Betreibern durchgeführt, und sie sind eine Aktualisierung des vorigen, 2021 durchgeführten Portfoliotestes.

Aufgrund des vorliegenden Testes hat das BIPT, basierend auf den eigenen Kosten der BMM-Betreiber, keine Kosten-Preis-Schere-Praktiken auf Portfolio-Ebene festgestellt. Wenn bestimmte Anpassungen hinsichtlich des Maßstabes und der Effizienz der BMM-Betreiber vorgenommen werden, wird auf Portfolio-Ebene nur in einem Szenario für einen einzigen Betreiber eine kleine Kosten-Preis-Schere festgestellt, ohne dass dieses Ergebnis als problematisch angesehen wird.

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