Eine Kosten-Preis-Schere kann auf den Märkten für elektronische Kommunikation ein Wettbewerbsproblem darstellen, insbesondere bei Breitband-Internetzugängen und hochwertiger Konnektivität. Eine Kosten-Preis-Schere liegt vor, wenn ein vertikal integrierter Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht (“Significant Market Power” oder “SMP”) auf Vorleistungsebene („BMM-Betreiber“) seine Endkundenpreise oder Großhandelspreise so positioniert, dass die Marge zwischen den Großhandelskosten und den Endkundenpreisen unzureichend ist, damit ein Wettbewerber ähnliche Einzelhandelsprodukte anbieten kann.

Um die Wettbewerbsprobleme anzupacken, haben die KRK in der Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte und das BIPT im Beschluss vom 13. Dezember 2019 über die Analyse des Marktes für hochwertigen Zugang, den BMM-Betreibern das Verbot auferlegt, eine Kosten-Preis-Schere anzuwenden. Die Betreiber, bei denen im Rahmen der einschlägigen Beschlüsse festgestellt wurde, das sie BMM haben, sind Proximus und die Kabelnetzbetreiber in ihren jeweiligen Abdeckungszonen.

Um das Verbot, eine Kosten-Preis-Schere anzuwenden, zu konkretisieren, veröffentlicht das BIPT Leitlinien, in denen die Prinzipien festgelegt werden, die das BIPT bei der Untersuchung von Kosten-Preis-Scheren befolgen wird. Diese Leitlinien ersetzen die Leitlinien, die in der Mitteilung vom 22. Juni 2021 festgelegt wurden, in der Absicht, die Entwicklungen, die seitdem auf Regulierungs-, kommerzieller und technologischer Ebene stattgefunden haben, sowie Erfahrungen im Rahmen einer erneuerten Durchführung der Tests, zu berücksichtigen.

Was den Massenmarkt anbetrifft, beziehen die Änderungen sich auf die Behandlung der nichtregulierten Komponente Mobiltelefonie (Prinzip 11), die separate Betrachtung von Ergebnissen für auf Glasfaser basierende Kleinhandelsdienste von Proximus (Prinzip 3), das Niveau der Aggregation und eine Verdeutlichung des Begriffs Zusatzmarge für Produkttests (Prinzip 3) und eine bessere Ausarbeitung der angepassten EEO-Methode (Prinzip 5).
Für den Vorleistungsmarkt handelt es sich um die Modalitäten des Tests auf Vertragsebene, falls sowohl Produkte aufgrund des Marktes 3/2014 wie des Marktes 4/2014 angeboten werden (Prinzip 3) und wie mit einer Situation umgegangen wird, wobei einer der Endpunkte einer Leitung sich in einer Wettbewerbszone und ein anderer Endpunkt in einer nicht-Wettbewerbszone befindet (Prinzip 4).

Neue Bestimmungen mit Bezug auf die Behandlung struktureller und befristeter Promotionen (Prinzip 6 und Prinzip 13) beziehen sich auf beide Märkte, also sowohl auf den Privatkundenmarkt wie den Vorleistungsmarkt.

Diese erneute Leitlinien ersetzen die Mitteilung vom 22. Juni 2021 über Leitlinien für die Anwendung von Kosten-Preis-Schere-Tests.

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