Das BIPT hat die Leitlinien für die Berechnung der Geldbußen angenommen.

Diese Leitlinien basieren auf der Beschlusspraxis des BIPT in Bezug auf die Verhängung von Geldbußen im Bereich der elektronischen Kommunikation.

Das BIPT wendet die in diesen Leitlinien beschriebenen Methoden und Kriterien an, wenn es dies für angemessen und gerechtfertigt hält, einem Zuwiderhandelnden eine Geldbuße aufzuerlegen.

Die in einem bestimmten Fall verhängte Geldbuße hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab.

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