Gemäß der postalischen Regulierung kontrolliert das BIPT die internen und externen Messsysteme, die benutzt werden, um die Versandfristen von Diensten aus dem Kleinverbraucherkorb zu messen.

Das Audit schlussfolgert, dass die bpost-Verfahren auf einige Punkte nicht völlig den in den europäischen Normen festgelegten Anforderungen entsprechen.

Für jeden Befund hat das BIPT bpost gebeten, kurzfristig einen Aktionsplan zu fassen, um Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

Das BIPT wird den Aktionsplan von bpost mit Bezug auf die Audit-Befunde verfolgen und nötigenfalls ein Follow-up-Audit vergeben, um die richtige Durchführung des Aktionsplans zu überwachen.

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