Seit der Liberalisierung der Postdienste, die in Belgien durch das Gesetz vom 13. Dezember 2010 eingeführt wurde, können verschiedene Postdienstanbieter, manchmal nach dem Erwerb einer Genehmigung, einige Dienste, die früher für das öffentliche Unternehmen Die Post (jetzt bpost) vorbehalten waren, leisten. Zu diesen Diensten gehört die Behandlung der physischen Einschreibebriefe (im Unterschied zu eingeschriebenen E-Mails). Jeder Inhaber einer Postgenehmigung, wie in Artikel 148sexies des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen vorgesehen, kann diesen Dienst leisten. Bisher verfügt nur TBC-Post (Mosaic SPRL) über eine solche Genehmigung. Diese Mitteilung zielt darauf ab, daran zu erinnern, dass das Gesetz den physischen Einschreibebriefen außerdem den gleichen rechtlichen Wert verleiht, unabhängig davon, ob diese durch bpost oder einen anderen Inhaber einer Postgenehmigung behandelt werden, und dies auch für die Einschreibebriefen
Mitteilung des Rates des BIPT vom 18. Januar 2016 über Einschreibesendungen
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