Gemäß dem Verwaltungsvertrag und der sekundären Gesetzgebung (Königlicher Erlass zur Anwendung des Titels IV des Gesetzes vom 21. März 1991) kontrolliert das BIPT die unten stehenden Messinstrumente, die zur Messung der Versandfristen der nachfolgenden vier, zum Kleinverbraucherkorb gehörenden Dienstleistungen benutzt werden: - die vorrangigen Einzelstück-Inlandsbriefsendungen; - die nicht-vorrangigen Einzelstück-Inlandsbriefsendungen; - die Einzelstück-Inlandseinschreiben; - die Einzelstück-Inlandspostpaketen. PwC war damit beauftragt, das Audit der postalischen Messsysteme vorzunehmen.

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