Das BIPT veröffentlicht Leitlinien zur Klärung der Verwendung des Begriffs „unbegrenztes Internet“. Manche Kunden stoßen nämlich an die Grenze der „angemessenen Nutzung“ , vor allem beim „unbegrenzten“ mobilen Internet, wonach die Internetgeschwindigkeit drastisch reduziert wird. Das BIPT erkennt an, dass solche Grenzwerte festgelegt werden können, um allen Kunden im Netz ein hochwertiger Internetzugang zu gewährleisten. Allerdings ist die Regulierungsbehörde der Meinung, dass die Telekomanbieter den Begriff „unbegrenzt“ nur bei Tarifplänen verwenden dürfen, deren Datenvolumen der großen Mehrheit der Kunden einen Internetzugang ohne Geschwindigkeitsbeschränkung ermöglicht. Beim festen Internet ist das BIPT der Meinung, dass die Grenzwert bei einem monatlichen Datenvolumen von 3 Terabyte liegen sollte. Beim mobilen Internet sollte dieses Volumen 300 Gigabyte betragen.

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