Seit der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses vom 27. April 2007 zur Verwaltung des nationalen Nummernraums und zur Erteilung und zum Entzug der Nutzungsrechte für Nummern (abgekürzt, „KE Nummerierung“) haben sich im Bereich der elektronischen Kommunikation zahlreiche technologische und Marktentwicklungen vollzogen.

Um dies zu erleichtern, werden einige inhaltliche Änderungen im vorgelegten Entwurf des KE vorgenommen. So erhält ASTRID das Recht, bestimmte öffentliche Nummerierungsressourcen vorzubehalten, wird die Regelung für Kurznummern, Testnummern und Routing-Nummern präzisiert, ein Transparenzsignal für Auskunftsdienste eingeführt ...

Darüber hinaus enthält das KE Nummerierung eine Reihe von überholten Bestimmungen, wovon vorgeschlagen wird, dass sie gestrichen oder modernisiert werden.

Außerdem werden einige kleinen Anpassungen eingeführt, die bereits in der Praxis angewandt werden, beispielsweise über Verfahren.

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