Diese Schnittstellen werden gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2307 der Kommission vom 23. November 2022 festgelegt zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/179 im Hinblick auf die Ausweisung und Bereitstellung der Frequenzbänder 5150-5250 MHz, 5250-5350 MHz und 5470-5725 MHz gemäß den technischen Bedingungen im Anhang.

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  • Kontaktperson: Philippe Appeldoorn, Erster Ingenieur-Berater (+32 2 226 88 51) 
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