In diesem Gutachten für den Minister kann das BIPT das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs unterschreiben, nämlich eine richtige Eintragung der Daten in das Preisvergleichsprogramm, so dass Verbraucher aufgrund eines wirklichen Verbrauchs eine Wahl treffen können. Das BIPT weist jedoch auch auf spezifische Gefahren hin, die der Gesetzentwurf mit sich bringen kann, nämlich die Kosten der Durchführung und der Sicherheit, die Verhältnismäßigkeit der betreffenden Gesetzgebung und die Risiken für kleine Betreiber.

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