In diesem Gutachten für den Minister kann das BIPT das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs unterschreiben, nämlich eine richtige Eintragung der Daten in das Preisvergleichsprogramm, so dass Verbraucher aufgrund eines wirklichen Verbrauchs eine Wahl treffen können. Das BIPT weist jedoch auch auf spezifische Gefahren hin, die der Gesetzentwurf mit sich bringen kann, nämlich die Kosten der Durchführung und der Sicherheit, die Verhältnismäßigkeit der betreffenden Gesetzgebung und die Risiken für kleine Betreiber.
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- FR: Dokument herunterladen "Avis du 23 mars 2017 concernant la proposition de loi modifiant, en ce qui concerne le profil d’utilisation, la loi du 13 juin 2005 relative aux communications électroniques (DOC 54 2140/1)"
- NL: Dokument herunterladen "Advies van 23 maart 2017 m.b.t. het wetsvoorstel tot wijziging van de wet van 13 juni 2005 betreffende de elektronische communicatie wat het gebruikspatroon betreft (DOC 54 2140/1)"