Das BIPT veröffentlicht heute eine Mitteilung an Telekommunikationsanbieter, die den Zugang zum Endnutzerkabel eines anderen Betreibers beantragen möchten.

Das Gesetz sieht vor, dass ein Anbieter zu diesem Zweck beim BIPT einen konkreten Antrag einreichen kann.

In seiner Mitteilung beschreibt das BIPT die Grundsätze, die es im Rahmen eines solchen Antrags berücksichtigen wird.

Ziel ist es, im Voraus die erforderliche Transparenz für potenzielle Zugangsinteressenten zu schaffen, um den Ausbau der belgischen Telekommunikationsnetze weiter zu fördern.
 

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