Diese Marktanalyse ist die Revision des Beschlusses vom 31. Januar 2013 (Endkundenzugang Festnetztelefonie) einerseits und des Beschlusses vom 11. August 2006 (Verbindungsaufbau Festnetztelefonie auf Vorleistungsebene) andrerseits.

Beide Märkte werden nicht mehr in der Liste der relevanten Märkte (gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission von 2014) aufgeführt.

Das BIPT hat also einen Drei-Kriterien-Test durchgeführt und hat festgestellt, dass beide Märkte die Bedingungen für Vorabregulierung nicht mehr erfüllten und dass die bestehenden, auf Proximus wiegenden Verpflichtungen aufgehoben werden konnten.

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