Dieser Beschluss hebt den Beschluss des Rates des BIPT vom 25. Januar 2022 über die Zusammensetzung des im Königlichen Erlass vom 5. Mai 2006 zur Festlegung eines Schlichtungsverfahrens vor dem Belgischen Institut für Post- und Telekommunikationsdienste gemeinten Kollegiums für das Jahr 2022 auf.

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