Das BIPT wurde mit der jährlichen Feststellung der geografische Abdeckung von elektronischen Mobilfunk- und Festnetzkommunikationsnetzen betraut, die Breitbanddienste anbieten können.

Diese Abdeckungskarten sind auf der Website des BIPT-Datenportals zu finden.

Dieser Beschluss beschreibt die Regulierung der Datenerhebung für mobile Breitbandnetze und steht im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation. 

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