Diese Entscheidungen der KRK betreffen die Großhandelspreise für die Zugangsdienste zu den Kabelnetzen im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt. Gleichwertige Entscheidungen wurden von der KRK gleichzeitig für den niederländischen Sprachgebiet, den französischen Sprachgebiet und den deutschen Sprachgebiet getroffen.

Diese Entscheidungen waren Gegenstand eines Rechtsbehelfs und wurden vom Brüsseler Berufungsgericht aufgehoben.

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