Während sie durch die Entscheidung der KRK vom 1. Juli 2011 verpflichtet war, die „Multicast“-Funktionalität den konkurrierenden Anbietern bereitzustellen, legte Belgacom dem BIPT einen Vorschlag für eine Alternativlösung vor. Dieser Vorschlag wird im ersten Beschluss auf dieser Seite bewertet, während sich der Zweite mit den qualitativen Aspekten des von Belgacom vorgeschlagenen Standardangebots befasst.