Dieser Beschluss legt die Bedingungen fest, unter denen ein alternativer Anbieter seine eigenen Geräte bei den an das VDSL2-Netz von Belgacom angeschlossenen Nutzern installieren kann.
Dieser Beschluss gibt dem alternativen Anbieter eine größere Möglichkeit, seine Dienstleistungen von denen von Belgacom zu unterscheiden, und ermöglicht ihm, den Lieferanten seiner Geräte zu wählen.