Diese Vorschriften betreffen nur die Verkäufe von Professionals an Privatpersonen (B2C).
Zum Beispiel ein Einkauf, der online von einem Belgischen Konsumenten auf einem britischen oder chinesischen Plattform ausgeführt wurde:
Überprüfen Sie gründlich bei wem Sie kaufen und insbesondere ob die Mehrwertsteuer und die Einfuhrzölle im Verkaufspreis einbegriffen sind, um Überraschungen zu vermeiden. Überprüfen Sie Ihre Bestellung und Rechnung!
Mehr Info auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen: für Privatpersonen // Video Privatpersonen
Diese Informationen finden Sie auf Ihrer monatlichen Rechnung.
Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. ab dem 1. Januar 2021, gilt der EU-Rechtsrahmen, der zu niedrigen Anrufzustellungsentgelte auf der Vorleistungsebene führt, nicht mehr für die Anrufen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Dies kann zu höheren Anrufzustellungsentgelte auf der Vorleistungsebene für Anrufe aus der EU nach dem Vereinigten Königreich führen.
Am 1. Januar 2021 nehmen die jetzigen Verhältnisse zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ein Ende, ungeachtet des Schließens eines Partnerschaftsabkommens.
Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke wie ein nicht-EU-Land behandelt.
Pakete nach und aus dem Vereinigten Königreich werden das gleiche Verfahren wie für Drittländer (Nicht-EU-Länder), wie Kanada oder die Vereinigten Staaten, befolgen. Dies bedeutet, dass diese Pakete von einem Zollformular begleitet werden müssen. Dieses Formular ist erforderlich, um die Zollformalitäten zu erledigen.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0257/55.555 verfügbar.
Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. ab dem 1. Januar 2021, gelten die europäischen Regeln für Auslandsgespräche nicht mehr für Anrufe und SMS-Nachrichten, die von Belgien aus nach dem Vereinigten Königreich (oder nach Nummern im Vereinigten Königreich) getätigt/gesendet werden. Infolgedessen werden die Betreiber nicht mehr verpflichtet sein, die in den europäischen Vorschriften vorgesehenen Tarifobergrenzen einzuhalten.
Betreiber, die beschließen, diese Tarifobergrenzen nicht mehr anzuwenden, müssen ihre Kunden einen Monat im Voraus über die neuen geltenden Tarife informieren.
Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. dem 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.
Großkundendienste
Roaming-Diensteanbieter für Roamingkunden (im Folgenden „Roaminganbieter“), die in der EU tätig sind:
Endkundendienste