• FAQ

    Nein.

    Mit Ausnahme von Prepaidkarten müssen Endnutzer den Ausgleich nicht beantragen. Die Betreiber müssen also selbst die notwendigen Maßnahmen treffen.

    Damit die Betreiber über die Unterbrechung informiert sind, haben die Endnutzer jedoch Interesse daran, die Unterbrechungen gleich dem Betreiber zu melden.

    Das gilt insbesondere für Mobilfunkdienste, wo nur die Kunden, welche die Unterbrechung gemeldet haben, Ausgleich bekommen.

  • FAQ

    Ja, solange der Mobilfunkdienst mindestens 8 Stunden in einem fort an der bekannten Rechnungsadresse unterbrochen war.

    Wenn eine Mobilfunkantenne ausfällt, bedeutet dies nicht automatisch, dass es während mindestens 8 Stunden keine Abdeckung gegeben hat. Es ist ja so, dass ein großer Teil des Grundgebiets durch mehr als eine Antenne abgedeckt wird.

    Bei Prepaidkarten müssen die Endnutzer den Ausgleich wohl selbst beantragen.

  • FAQ

    Ein Anspruch auf den gesetzlichen Ausgleich gibt es nicht bei höherer Gewalt oder wenn die Endnutzer selbst Schuld an der Unterbrechung haben. 

  • FAQ

    Der Zugang zum Prüfungslokal erfolgt nur gegen Vorlage Ihres Personalausweises. 

    • Die UKW-Prüfung besteht aus 20 Multiple-Choice-Fragen über den Lernstoff, der im Handbuch zur Prüfungsvorbereitung für den Erwerb des beschränkten gültigen Sprechfunkzeugnisses“ zusammengefasst ist. Zum Bestehen sind 60% der Punkte erforderlich.
      Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.
      Wenn Sie ein gedrucktes Exemplar des UKW-Handbuchs wünschen, zahlen Sie bitte 5 Euro auf das IBAN-Konto BE68 6791 7078 16 34 (BIC: PCHQBEBB) mit dem Vermerk „UKW-Handbuch“ und senden Sie eine Kopie des Zahlungsnachweises per E-Mail an maritime@bipt.be
    • Die SRC-Prüfung besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen (23 SRC und 10 UKW) über den im Prüfungsprogramm erwähnten Lernstoff. Zum Bestehen sind 60% der Punkte in jedem Fachgebiet erforderlich. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.

  • FAQ

    Wie sollen Sie die tatsächliche Geschwindigkeit genau messen?

    Es gibt Speedtests (entweder von Dritten oder von Betreibern), um die tatsächlichen Geschwindigkeitsleistungen von ISP zu messen. Einige Beispiele:

    Im Internet finden Sie noch andere.

    Nachdem Sie einen ausgewählt haben, liegt es in Ihrem Interesse, möglichst genaue Beweise für die mangelhafte Geschwindigkeit zu sammeln. 

    Die folgenden Umstände begünstigen die Messgenauigkeit:  

    1. Verwenden Sie immer denselben Speedtest (dadurch werden Abweichungen infolge der Benutzung anderer Speedtests vermieden);
    2. Sorgen Sie für eine Kabelverbindung zwischen dem Messgerät (Laptop) und dem Modem (dadurch wird eine zu langsame Geschwindigkeit wegen Nutzung eines von Wänden oder anderen elektrischen Geräten beschränkten WLAN vermieden);
    3. Stellen Sie sicher, dass andere Personen im Haushalt zum Zeitpunkt der Messung das Internet nicht nutzen (denn sie nutzen auch Kapazität, die dann für die Messung nicht genutzt werden kann, und verringern so das Messergebnis);
    4. Schließen Sie alle anderen Programme (Browser, Spiele, Musik) auf dem Messgerät (Laptop) (auch diese Programme nutzen Kapazität, wodurch das Messergebnis zu niedrig ist);
    5. Messen Sie die Geschwindigkeit mehrmals und mehrere Tage lang zwischen 19 und 21 Uhr (um zu zeigen, dass die Geschwindigkeit ständig oder regelmäßig zu niedrig ist);
    6. Erstellen Sie Screenshots aller Messungen, und speichern Sie diese zusammen mit dem Tag und Zeitpunkt jeder Messung.

    Das BIPT betont, dass sogar unter Berücksichtigung all dieser Tipps, es immer noch die Beschränkungen des Messgeräts selbst gibt. Um beispielsweise eine Geschwindigkeit von 1 Gbit/s zu messen, muss der Laptop über eine Netzwerkkarte verfügen, die eine Geschwindigkeit von 1 Gbit/s erreichen kann. Bei moderneren und/oder teureren Laptops ist dies schon oft möglich, bei älteren und/oder billigeren Modellen könnte dies fehlen.

  • FAQ

    Die anerkannten Ausbildungszentren sind:

  • FAQ

    Fällt Ihr Signal beim Telefonieren mit dem Handy aus, aber Sie haben eine gute Wi-Fi-Verbindung?

    Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betreiber, ob „Voice over Wi-Fi“ (VoWiFi) verfügbar ist. Damit können Sie ohne Mobilfunksignal über die feste Internetleitung telefonieren und SMS versenden. 

    Nach der Aktivierung (über die Einstellungen Ihres Geräts) wird Ihr Smartphone mit einem Wi-Fi-Netz verbunden, um über Wi-Fi zu telefonieren.

    Orange

    Proximus

    Telenet/BASE

  • FAQ

    Wenn zwischen den tatsächlichen Geschwindigkeiten des Internetzugangsdienstes und den vom ISP im Vertrag festgelegten Geschwindigkeiten ein erheblicher Unterschied besteht, der entweder ständig oder regelmäßig ist. 

     

    1. Wenn dies der Fall ist, dann muss der ISP grundsätzlich Maßnahmen ergreifen, um das versprochene Niveau zu erreichen. Wenn diese Maßnahmen das Problem nicht lösen, haben Sie Anspruch auf andere vertragliche Abhilfemaßnahmen, wie Schadenersatz und/oder Vertragsauflösung.
    2. Wenn Sie mit dem Betreiber kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen, können Sie sich anschließend an den Ombudsdienst für Telekommunikation wenden, der kostenlos vermittelt, um eine gütliche Einigung der Streitigkeit zu erreichen.
    3. An dritter Stelle (oder unmittelbar nach vorheriger schriftlicher Mitteilung des Betreibers) kann das Gericht ein verbindliches Urteil über die Nichterfüllung des Vertrags fällen.

  • FAQ

    ACHTUNG:

    • Wer sich in einer der folgenden Situationen befindet und vor dem 01.03.2024 die Sozialermäßigung (ehemaligen Sozialtarif) beantragt hat, kann diese Ermäßigung vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen weiterhin genießen. Ab dem 01.03.2024 können Sie eventuell auf das soziale Internetangebot zurückgreifen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen;
    • Es darf nur ein Begünstigter der Sozialermäßigung („ehemaliger“ Sozialtarif) oder des sozialen Internetangebots für den gesamten Haushalt sein.

    Erste Situation: ältere Menschen

    Zusammenfassung der Bedingungen

    65 Jahre oder älter sein.

    In diesem Fall müssen zwei andere Bedingungen auch erfüllt sein:

    1. Allein wohnen oder mit einer oder mehreren Personen von mindestens 60 Jahre zusammen wohnen. Es ist auch möglich, mit seinen Kindern oder Enkelkindern zusammen zu wohnen. Die Enkelkinder müssen in diesem Fall an Vater und Mutter verwaist sein oder den Großeltern durch eine gerichtliche Entscheidung anvertraut worden sein.
    2. Ein global steuerpflichtiges Einkommen für den gesamten Haushalt haben, das den erlaubten Höchstbetrag, der die vom LIKIV festgelegten Obergrenze um eine erhöhte Beteiligung der Gesundheitsversorgung zu genießen, nicht überschreitet.

    Zweite Situation: die Behinderung

    Zusammenfassung der Bedingungen

    Eine Behinderung von mindestens 66 % haben: durch eine administrative oder gerichtliche Entscheidung, zu mindestens 66% behindert oder erwerbsunfähig erklärt worden sein, anerkannt sein als Person mit einer Behinderung von mehr als 66% oder für die ein verminderter Selbständigkeitsgrad von mindestens 9 Punkten vom FÖD Soziale Sicherheit festgestellt worden ist, oder als Person, die von der Krankenkasse zu mindestens 66% als körperbehindert anerkannt ist.

    In diesem Fall müssen drei andere Bedingungen auch erfüllt sein:

    1. 18 Jahre oder älter sein UND
    2. allein wohnen
      oder
      -    mit höchstens zwei Personen zusammen wohnen
      -    oder mit Verwandten oder Verschwägerten ersten oder zweiten Grades zusammen wohnen (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Brüder und Schwestern, Stiefeltern, Stiefkinder) UND
    3. ein global steuerpflichtiges Einkommen für den gesamten Haushalt haben, das den erlaubten Höchstbetrag, der die vom LIKIV festgelegten Obergrenze um eine erhöhte Beteiligung der Gesundheitsversorgung zu genießen, nicht überschreitet.

    Dritte Situation: das soziale Eingliederungseinkommen

    Zusammenfassung der Bedingungen
    Das soziale Eingliederungseinkommen aufgrund des Gesetzes vom 26. Mai 2002 über das Recht auf soziale Eingliederung empfangen.

    Vierte Situation: der Hörverlust

    Zusammenfassung der Bedingungen
    An einem Hörverlust von mindestens 70 dB am besten Ohr leiden oder mit einem Kind oder Enkelkind, das an einem Hörverlust von mindestens 70 dB am besten Ohr leidet zusammen wohnen.

    Fünfte Situation: die Laryngektomie

    Zusammenfassung der Bedingungen
    Sich einer Laryngektomie unterzogen haben oder mit einem Kind oder Enkelkind, das sich einer Laryngektomie unterzogen hat, zusammen wohnen.

    Sechste Situation: Militärische Kriegsblinde

    Zusammenfassung der Bedingungen
    Ein militärischer Kriegsblinder sein.

  • FAQ

    Pro Haushalt kann nur eine Sozialermäßigung/ein soziales Internetangebot genutzt werden.

    Solange Sie die Sozialermäßigung auf Ihrer Telekomrechnung genießen, kann kein anderes Mitglied Ihres Haushalts das soziale Internetangebot erhalten.

    Prüfen Sie vor dem Wechsel des Abonnements, ob das soziale Internetangebot den Bedürfnissen Ihres Haushalts entspricht.

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