• Zusammenarbeit zwischen staatlichen Ebenen in Bezug auf elektronische Kommunikation – KRK

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    In Belgien wird die Zuständigkeit für die elektronische Kommunikation (im weiteren Sinne) zwischen dem Föderalstaat und den Gemeinden geteilt. Die Gemeinschaften sind für Rundfunk und Fernsehen als „kulturelle Angelegenheiten“ zuständig. Der Föderalstaat ist für andere Formen der elektronischen Kommunikation zuständig.
  • Mitteilung vom 28. Januar 2020 über die Erteilung vorläufiger Nutzungsrechte für die Aufstellung und den Betrieb einer Sendeanlage im 3600-3800-MHz-Band

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Das Zuschlagsverfahren betrifft die Zuweisung vorläufiger Nutzungsrechte für das 3600-3800-MHz-Band, die bis zum Anfang der Gültigkeitsdauer der Nutzungsrechte, die nach der Versteigerung werden zugewiesen werden, laufen. Dieses Verfahren bezweckt eine initiale kommerzielle Entfaltung.
  • Das BIPT schlägt eine vorläufige Lösung vor, welche die 5G-Einführung ermöglicht und die Kontinuität der 2G- und 3G-Rechte gewährleisten muss

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Um die initiale Entfaltung von 5G in Belgien zu ermöglichen und die Kontinuität der Dienstleistung für die bestehenden Inhaber einer 2G- und 3G-Genehmigung zu gewährleisten, schlägt das BIPT verschiedene Lösungen vor
  • WACC

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    Die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) spiegeln die Kosten wider, die ein Unternehmen zur Selbstfinanzierung benötigt, zum Teil bei seinen Aktionären (Eigenkapital) und zum Teil bei Dritten (Schulden). Diese Kosten werden zur Bestimmung der regulierten Preise von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht verwendet.
  • Getrennte Buchführung

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    Die getrennte Buchführung verpflichtet ein vertikal integriertes Unternehmen, eine Gewinn- und Verlustrechnung nach Märkten zu erstellen, um die Vermeidung von Benachteiligungen oder unlautere Quersubventionierungen zu überprüfen.
  • Mobilfunk - Sonstiges

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    Neben dem spezifischen Rahmen der Marktanalysen befasst sich das BIPT gelegentlich mit anderen Fragen im Zusammenhang mit Mobilfunkdiensten. Einige Beispiele sind eine Auswirkungsanalyse über den Eintritt eines vierten Mobilfunknetzbetreibers in Belgien oder die Auferlegung vorläufiger Maßnahmen bei Streitigkeiten zwischen Betreibern.
  • Nationaler Rahmen

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    Die geltenden Vorschriften werden nur auf Französisch und auf Niederländisch veröffentlicht.
  • Anrufzustellung (VAS, CS/CPS)

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    Dieser Markt betrifft die Anrufzustellung im öffentlichen Festtelefonnetz. Die Anrufzustellung ist eine Dienstleistung, die für einen Betreiber darin besteht, Anrufe von seinem Endkunden in das Netz eines anderen Betreibers zu übertragen. Sie wird einerseits für die Betreiberauswahl/-vorauswahl (CS/CPS) und andererseits für Anrufe an nicht-geografische Nummern (z.B. 0900) verwendet.
  • Durchleitung

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    Dieser Markt betrifft die Durchleitungsdienste, d.h. die Weiterleitung von Telefonanrufen durch einen Drittanbieter zwischen zwei Betreibern, die nicht direkt miteinander verbunden sind.
  • Zugang und Verbindungsaufbau in Mobiltelefonnetzen

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    Dieser Markt betrifft den Großkunden-Zugang und -Verbindungsaufbau in Mobiltelefonnetzen. Der Zugang und der Verbindungsaufbau ermöglichen es virtuellen Betreibern (MVNOs), das Netz der Mobilfunkbetreiber zu nutzen. Der Zugang und der Verbindungsaufbau werden im Allgemeinen von den Mobilfunkbetreibern gemeinsam bereitgestellt, so dass sie als Teil desselben Marktes betrachtet werden können.
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