Auf dieser Seite können Sie die Liste der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Frequenzen für Mikrofone und In-Ear-Monitoring downloaden.
Damit dieses Dokument gültig ist, muss eine vom BIPT erteilte effektiv ausbezahlte Genehmigung diesem Dokument beigefügt sein (Antragsformular).
Um diese zu erhalten, klicken Sie auf den Verwendungsbereich der Mikrofone, downloaden Sie das Dokument und drucken Sie es aus. Fügen Sie es Ihrer Genehmigung zu.
Beide Dokumente müssen in der Nähe von den Mikrofonen und In-Ear-Monitoring-Systemen aufbewahrt bleiben und auf Anforderung der Aufsichtsbehörden vorgelegt werden.
Für eine Verwendung in ganz Belgien können Sie die spezifische Datei herunterladen: (Gültigkeit vom 01-01-2025 bis zum 31-03-2025) - (Gültigkeit vom 01-10-2024 bis zum 31-12-2024).
Bereichsdokumente
Bereich | Dokument |
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Westflandern | |
Hennegau | |
Ostflandern | |
Flämisch-Brabant | |
Wallonisch-Brabant | |
zwischen Sambre und Maas | |
Antwerpen | |
Brüssel | |
Namur-Nord | |
Namur-Süden | |
Limburg | |
Lüttich-Nord | |
Lüttich-Zentrum | |
Lüttich-Sud | |
Luxemburg |
Kontaktstelle
BIPT - Genehmigungsdienst
Boulevard du Roi Albert II 32/10
1000 Brüssel
Tel.: +32 (0)2 226 88 15