Die Anbieter haben das Recht, beim BIPT eine Ausnahmeregelung zu beantragen, die es ihnen erlaubt, Tarifzuschläge für Roamingdienste in der Europäischen Union (und assoziierten Ländern: Island, Norwegen und Liechtenstein) anzurechnen.
Derzeit wurde keinem belgischen Anbieter eine solche Ausnahmeregelung gewährt.
Die im Rahmen einer solchen Ausnahmeregelung angewendeten Tarifzuschläge dürfen die folgenden Beträge nicht überschreiten: