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            <title>Betreiber: 3538 Resultate gefunden</title>
            <description>Suchresultate</description>
            <item>
                <title><![CDATA[Entscheidungsentwurf über die Analyse der Anrufzustellung in Festnetz- (FTR) und Mobilfunknetzen (MTR)]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/entscheidungsentwurf-uber-die-analyse-der-anrufzustellung-in-festnetz--ftr-und-mobilfunknetzen-mtr</link>
                <description><![CDATA[Dieser Beschlussentwurf betrifft die Analyse des Marktes der festen- und Mobilfunk-Anrufzustellungsmarktes. Dieser Beschlussentwurf schlägt eine Deregulierung beider Märkte vor und folgt so der Europäischen Kommission, die diese Märkte nicht mehr in ihre meist rezente Liste relevanter Märkte (Empfehlung 2020) aufgenommen hatte.]]></description>
                <pubDate>2023-11-21 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Beschluss vom 14. November 2023 über den Entzug der iSea gewährten Frequenzen auf 700 MHz für die Aufstellung und den Betrieb einer Sendeanlage in der belgischen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/beschluss-vom-14.-november-2023-uber-den-entzug-der-isea-gewahrten-frequenzen-auf-700-mhz-fur-die-aufstellung-und-den-betrieb-einer-sendeanlage-in-der-belgischen-ausschliesslichen-wirtschaftszone-in-der-nordsee</link>
                <description><![CDATA[Dieser Beschluss sieht vor, dass iSea N.V. nicht länger über Nutzungsrechte für den Frequenzblock 713-723/768-778 MHz für die Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze in der belgischen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee verfügt.]]></description>
                <pubDate>2023-11-16 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Konsultation zum Vorentwurf des „NIS2 Gesetz“, und zum Entwurf des dazugehörigen Königlichen Ausführungserlass]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/nachricht/konsultation-zum-vorentwurf-des-nis2-gesetz-und-zum-entwurf-des-dazugehorigen-koniglichen-ausfuhrungserlass</link>
                <description><![CDATA[Reagieren Sie bis zum 21. Dezember.]]></description>
                <pubDate>2023-11-16 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Laufende/künftige Zuweisungsverfahren]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/telekommunikation/spektrum/nutzungsrechte-mobilfunkbander/laufende-kunftige-zuweisungsverfahren</link>
                <description><![CDATA[Diese Rubrik bezieht sich auf die laufenden oder zukünftigen Verfahren für Zuweisung von Nutzungsrechten.]]></description>
                <pubDate>2023-11-16 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Mitteilung vom 8. November 2023: Analyse der Frage hinsichtlich der Pflichtbeiträge durch Internetplattformen an Telekombetreiber für die Benutzung ihrer Netze („fair share“)]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/mitteilung-vom-8.-november-2023-analyse-der-frage-hinsichtlich-der-pflichtbeitrage-durch-internetplattformen-an-telekombetreiber-fur-die-benutzung-ihrer-netze-fair-share</link>
                <description><![CDATA[Das BIPT ist der Meinung, dass die Notwendigkeit von Pflichtzahlungen durch Internetplattformen an Netzbetreiber in Belgien heute ungenügend nachgewiesen worden ist.]]></description>
                <pubDate>2023-11-13 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Konsultation über einen Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Bekämpfung internationaler Anrufe mit gefälschten belgischen Rufnummern]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/konsultation-uber-einen-entwurf-eines-koniglichen-erlasses-zur-bekampfung-internationaler-anrufe-mit-gefalschten-belgischen-rufnummern</link>
                <description><![CDATA[Die Ministerin der Telekommunikation hat das BIPT gebeten, eine öffentliche Konsultation über einen Vorentwurf eines Königlichen Erlasses zur Bekämpfung internationaler Anrufe mit gefälschten belgischen Rufnummern zu organisieren.]]></description>
                <pubDate>2023-11-08 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Erklärung zur Barrierefreiheit]]></title>
                <link>/index.php/verbraucher/bipt/barrierefreiheit</link>
                <description><![CDATA[Die Website entspricht teilweise den WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 Stufe AA. Wir arbeiten derzeit an diesen Problemen. Wir hoffen, Ihnen so bald wie möglich eine für alle Benutzer zugängliche Version zur Verfügung stellen zu können.]]></description>
                <pubDate>2023-11-08 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Easy Switch]]></title>
    <description><![CDATA[<h3>Was ist Easy Switch?</h3>

<p>Easy Switch ist ein Verfahren, das eingef&uuml;hrt worden ist, um den Anbieterwechsel zu erleichtern, wenn Sie mindestens &uuml;ber einen Internetzugangs- oder einen Fernsehdienst verf&uuml;gen.&nbsp;</p>

<p>Es befreit Sie von den meisten administrativen Schritten beim Anbieterwechsel. Ihr Neuanbieter regelt besonders die K&uuml;ndigung des alten Vertrags, sobald seine Dienste bei Ihnen installiert sind.</p>

<p>Das Verfahren gilt immer f&uuml;r Verbraucher, aber auch Unternehmen oder VoGs k&ouml;nnen es anwenden, wenn sie bei ihrem Altanbieter:&nbsp;</p>

<ul>
	<li>einen f&uuml;r Verbraucher bestimmten Tarifplan abgeschlossen haben, oder</li>
	<li>von einem Standardtarifplan f&uuml;r Unternehmen Gebrauch machen. Bei diesem Tarifplan handelt es sich um ein Entweder-oder: &Uuml;ber den Preis und andere Parameter konnte nicht unterhandelt werden. Meistens wurden oder sind diese Tarifpl&auml;ne auf der Website des Betreibers ver&ouml;ffentlicht. Hier finden Sie eine <a href="/index.php/verbraucher/indikative-liste-berufsmassiger-tarifplane-worauf-easy-switch-zutrifft">indikative Liste</a> von solchen Tarifpl&auml;nen pro Betreiber.</li>
</ul>

<p>Sehen Sie hier, wie es funktioniert oder lesen Sie unsere nachstehende Erkl&auml;rung</p>

<p><iframe allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen="" frameborder="0" height="394" scrolling="no" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/d0HzVGZGVpw" title="Easy Switch" width="700"></iframe></p>

<div class="target-collapse">
<h3>Was tut Easy Switch? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Easy Switch erleichtert den Festnetz-Betreiberwechsel. Das Verfahren gilt standardm&auml;&szlig;ig, aber Sie k&ouml;nnen ausdr&uuml;cklich darum bitten, darauf zu verzichten. Im letzteren Fall m&uuml;ssen Sie selbst den Vertrag mit Ihrem Altanbieter k&uuml;ndigen. &nbsp;</li>
	<li>Wenn Sie das Easy-Switch-Verfahren anwenden, geben Sie Ihrem Neuanbieter Zustimmung dazu, an Ihrer Stelle den Anbieterwechsel zu regeln und also den alten Vertrag zu k&uuml;ndigen.&nbsp;</li>
	<li>Sie m&uuml;ssen nur angeben, ob Sie Ihre Rufnummer mitnehmen m&ouml;chten (einschlie&szlig;lich Ihrer Handy-Nummer, wenn diese zusammen mit den Festnetz-Diensten angeboten wird) oder aufgeben m&ouml;chten. Wenn Sie nichts angeben, wird die Rufnummer bei Ihrem Altanbieter bleiben (aber Ihr Vertrag und/oder Preis k&ouml;nnen sich &auml;ndern).&nbsp;<br />
	Bei manchen Anbietern ist es nicht m&ouml;glich, eine Nummer zu behalten, ohne den Internetzugang zu behalten. Wenn Sie also nicht sagen, was mit Ihren Nummern gemacht werden soll, riskieren Sie, die Nummer zu verlieren.&nbsp;<br />
	Erkundigen Sie sich danach!&nbsp;</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Warum Easy Switch anwenden?&nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Easy Switch verk&uuml;rzt die Dienstunterbrechung: Der Neuanbieter kontaktiert, sobald er bereit ist, die angeforderten Dienstleistungen zu erbringen, den abgebenden Anbieter. Er regelt die Beendigung der Dienstleistungen und die K&uuml;ndigung des Vertrags mit dem abgebenden Anbieter. &nbsp;</li>
	<li>Easy Switch beschr&auml;nkt die Risiken doppelter Anrechnungen. Der abgebende Anbieter muss sp&auml;testens am Ende des Tages nach dem Tag, an dem er vom Anbieterwechsel informiert wurde, die Anrechnung seiner Dienstleistungen einstellen.&nbsp;</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Worauf soll ich achten, bevor ich mich entscheide?&nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Als Verbraucher oder als Unternehmen oder VoG mit nicht mehr als 9 Arbeitnehmern: Sehen Sie nach, ob noch ein befristeter Vertrag bei Ihrem Altanbieter l&auml;uft. Falls dieser Vertrag weniger als 6 Monate alt ist, kann Ihr Altanbieter Sie verpflichten, K&uuml;ndigungsentsch&auml;digungen zu zahlen.Letztere sind beschr&auml;nkt auf h&ouml;chstens die Abonnementbetr&auml;ge, die Sie bis zum 6. Monat des Vertrags h&auml;tten zahlen m&uuml;ssen.</li>
	<li>Unternehmen oder VoGs mit durchschnittlich 10 oder mehr Arbeitnehmern im rezenten Gesch&auml;ftsjahr genie&szlig;en diese H&ouml;chstgrenze nicht. Pr&uuml;fen Sie im Vertrag nach, ob und in welchem Ma&szlig;e bei K&uuml;ndigung vor dem Ende der befristeten Laufzeit K&uuml;ndigungsentsch&auml;digungen zu zahlen sind!&nbsp;</li>
	<li>Sehen Sie auch nach, ob der Anbieter Ihnen ein Ger&auml;t im Rahmen eines Kopplungsgesch&auml;fts verkauft hat. Wenn das der Fall ist, kann er Ihnen einen Restwert dieses Ger&auml;ts anrechnen. Dieser Restwert ist in einer R&uuml;ckzahlungstabelle, im Vertrag (oder in einer Anlage), aufzuf&uuml;hren. Jeden Monat muss ein selber Betrag vom Restwert des Ger&auml;ts abgezogen werden. Nach 24 Monaten darf ein Anbieter Ihnen f&uuml;r das Ger&auml;t nie eine Verg&uuml;tung anrechnen.</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Was muss ich meinem Neuanbieter mitteilen? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Ihre Kundennummer bei Ihrem Altanbieter;&nbsp;</li>
	<li>Die &bdquo;Easy Switch ID&ldquo; bei Ihrem Altanbieter:&nbsp;<br />
	Dieser Code (eine Reihe von Ziffern und/oder Buchstaben) finden Sie:&nbsp;<br />
	- online in Ihrem Kundencenter oder in der Betreiber-App;&nbsp;<br />
	-&nbsp;auf Ihrer Rechnung und<br />
	-&nbsp;ab dem 1. Juli 2017 im Begr&uuml;&szlig;ungsbrief oder Begr&uuml;&szlig;ungs-E-Mail von einem Neuanbieter.&nbsp;</li>
	<li>Ob Sie w&auml;hrend 18 Monate Ihre E-Mail-Adresse, die den Namen des Altanbieters enth&auml;lt, behalten m&ouml;chten.&nbsp;<br />
	Bei manchen Anbietern behalten Sie die E-Mail-Adresse automatisch, ohne darum zu bitten. Erkundigen Sie sich dar&uuml;ber bei Ihrem Anbieter.&nbsp;</li>
	<li>Die Festnetz- oder Mobilfunknummer(n), die Sie mitnehmen m&ouml;chten oder bei Ihrem Altanbieter annullieren m&ouml;chten;&nbsp;</li>
	<li>Eventuell, die Periode, worin Sie die Dienste aktiv beim Altanbieter behalten m&ouml;chten, w&auml;hrend die Dienste bei Ihrem Neuanbieter schon aktiviert sind.<br />
	Das ist zum Beispiel praktisch, wenn Sie umziehen und zugleich den Anbieter wechseln.</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Welche Rechte habe ich noch beim Festnetz-Anbieterwechsel? &nbsp;</h3>

<h4>Ein fester Termin f&uuml;r die Aktivierung des neuen Dienstes</h4>

<p>Sie haben das Recht, mit dem Betreiber einen genauen Termin f&uuml;r die Aktivierung seiner Dienste festzusetzen.&nbsp;</p>

<p>Sobald der Betreiber wei&szlig;, dass er diesen Termin nicht einhalten werden kann, muss er Sie davon benachrichtigen und einen neuen Termin mit Ihnen verabreden.&nbsp;</p>

<p>Anderenfalls haben sie Anspruch auf eine Verg&uuml;tung von 6 Euro pro Tag Versp&auml;tung in der Installation (der festgelegte Termin, wenn letztendlich keine Installation stattgefunden hat, ist in der Anzahl Tage Versp&auml;tung einbegriffen). Diese Verg&uuml;tung m&uuml;ssen Sie bei</p>

<p>Ihrem Neuanbieter beantragen.&nbsp;</p>

<h4>Termin innerhalb von einem Zeitabschnitt eines halben Tags&nbsp;</h4>

<p>Wenn ein Besuch eines Technikers erforderlich ist, haben Sie das Recht, innerhalb von Zeitabschnitten von h&ouml;chstens einem halben Tag einen Termin festzulegen. So brauchen Sie keinen ganzen Tag Urlaub zu nehmen.&nbsp;<br />
Wenn der Techniker nicht am festgelegten Termin erschienen ist, haben Sie Anspruch auf eine Verg&uuml;tung von &euro; 30 pro verpassten Termin.&nbsp;<br />
Ihr Neuanbieter muss Ihnen diese Verg&uuml;tung automatisch zahlen, wenn die Anwesenheit im verabredeten Zeitpunkt nicht durch einen Bericht des Technikers bewiesen wurde.</p>

<h4>Ein Betreiberwechsel ohne Unterbrechung der Dienstleistung von mehr als einem Arbeitstag</h4>

<p>Die Easy-Switch-Regeln beauftragen die Betreiber, zuerst die neuen Dienste zu aktivieren und dann die alten Dienste zu deaktivieren.&nbsp;<br />
Manchmal ist das aber technisch nicht m&ouml;glich. Zum Beispiel wenn der Betreiberwechsel im selben Netz stattfindet. In einem solchen Fall m&uuml;ssen Betreiber f&uuml;r eine gute Koordination und eine minimale Unterbrechung der Dienstleistung sorgen.&nbsp;</p>

<p>Ist die Dienstleistung l&auml;nger als einen Arbeitstag unterbrochen (der Tag der Unterbrechung nicht einbegriffen), dann muss der Neuanbieter Ihnen automatisch, f&uuml;r jeden Kalendertag, dass die Dienstleistung immer noch unterbrochen ist, eine Verg&uuml;tung von 10 Euro zahlen.</p>

<p>Beispiel: die alte Dienstleistung wurde am Donnerstag unterbrochen; die neue Dienstleistung wird am n&auml;chsten Dienstag aktiviert. Sie haben automatisch Anspruch auf eine Verg&uuml;tung von 30 Euro von Ihrem Neuanbieter. Die Verg&uuml;tung muss entweder anl&auml;sslich der ersten Rechnung nach dem Betreiberwechsel oder mit einer, anl&auml;sslich dieser ersten Rechnung ausgestellten Kreditnota, ausgezahlt werden.</p>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Was muss ich noch tun, nachdem ich eine Easy-Switch-Umschaltung beantragt habe? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Wenn Sie ein Modem oder einen Decoder bei Ihrem Altanbieter hatten, m&uuml;ssen Sie das Ger&auml;t wahrscheinlich zur&uuml;ckgeben.&nbsp;</li>
	<li>Der Neuanbieter oder sein Techniker k&ouml;nnen das Ger&auml;t nicht an Ihrer Stelle dem Altanbieter zur&uuml;ckgeben</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Wann kann ich Easy Switch nicht anwenden? &nbsp;</h3>

<ul>
	<li>Wenn Ihr Unternehmen oder VoG einen auf Ihr Unternehmen oder auf Ihren VoG &laquo; zugeschnittenen &raquo; Tarifplan abgeschlossen hat; gew&ouml;hnlich ist ein solcher Tarifplan nicht auf der Website des Betreibers erw&auml;hnt und ist der Vertrag nach einer Angebotsanforderung zu Stande gekommen.</li>
	<li>Wenn Sie nur f&uuml;r Fernsehen den Anbieter wechseln wollen aber nicht f&uuml;r das Internet oder umgekehrt (Teilmigration).<br />
	Dann m&uuml;ssen Sie selbst den Dienst oder die Dienste, den oder die Sie &uuml;bersetzen wollen, beim Altanbieter k&uuml;ndigen.&nbsp;</li>
	<li>Wenn Sie umziehen und nicht den Anbieter wechseln, gilt das &bdquo;Easy-Switch&ldquo;-Verfahren auch nicht.</li>
</ul>
</div>

<div class="target-collapse">
<h3>Wann gilt Easy Switch nur teilweise? &nbsp;</h3>

<p>Wenn Sie Dienste bei mehreren Anbietern haben.<br />
Das &bdquo;Easy-Switch&ldquo;-Verfahren kann f&uuml;r die Umschaltung von einem Ihrer Altanbieter auf den Neuanbieter beantragt werden. Die anderen Dienste m&uuml;ssen Sie selbst k&uuml;ndigen.</p>
</div>]]></description>            </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Konsultation über den Entwurf eines Königlichen Erlasses bezüglich der Verpflichtung der redundanten Weiterleitung von Notrufen]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/konsultation-uber-den-entwurf-eines-koniglichen-erlasses-bezuglich-der-verpflichtung-der-redundanten-weiterleitung-von-notrufen</link>
                <description><![CDATA[Wie können Sie auf dieses Dokument reagieren?]]></description>
                <pubDate>2023-10-19 00:00</pubDate>
                </item>
            <item>
                <title><![CDATA[Konsultation auf Antrag der Ministerin der Telekommunikation über einen Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Festlegung der Fristen für die Beantwortung bestimmter schriftlicher Fragen und Beschwerden von Endnutzern – Erratum]]></title>
                <link>/index.php/betreiber/veroffentlichung/konsultation-auf-antrag-der-ministerin-der-telekommunikation-uber-einen-entwurf-eines-koniglichen-erlasses-zur-festlegung-der-fristen-fur-die-beantwortung-bestimmter-schriftlicher-fragen-und-beschwerden-von-endnutzern-erratum</link>
                <description><![CDATA[Am 13. Oktober 2023 wurde eine unvollständige Version des Konsultationsdokument veröffentlicht. Dieses wird im beiliegenden Dokument korrigiert. Die Antwortfrist wird auf den 16. November 2023 verschoben.]]></description>
                <pubDate>2023-10-18 00:00</pubDate>
                </item>
            </channel>
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